Versprechen müssen eingehalten werden: Wenn Arbeitgeber oder Gesellschafter ihren leitenden Mitarbeitern und Geschäftsführern Pensionszusagen machen, müssen die Unternehmen entsprechende Kapitalmittel zur Verfügung haben. Doch oftmals reichen die Mittel nicht aus. Und so kann es dann – zum Beispiel durch Teilverzichte des Geschäftsführers auf seine Pensionsansprüche – zu betriebswirtschaftlich schwerwiegenden Konsequenzen für die Firma selbst kommen. Nur eine ganzheitliche Betrachtung und ein umfassendes Berichtswesen ermöglicht es den beteiligten Entscheidern, die notwendigen Stellschrauben richtig zu bewegen.